Akten

Akten
Akt:
Das Mitte des 15. Jh.s entlehnte Fremdwort, das auf lat. actus »Handlung; Geschehen; Darstellung; Vorgang usw.« zurückgeht (zu lat. agere, actum »treiben; handeln, tätig sein usw.«, vgl. agieren), erscheint zuerst mit der allgemeinen Bed. »‹feierliche› Handlung«. Diese Bedeutung wird in Zusammensetzungen wie »Gewaltakt« (19. Jh.), »Willensakt« (19. Jh.), »Gnadenakt« (19. Jh.) besonders deutlich. Ebenfalls schon im 16. Jh., jedoch anfangs meist noch in der Form »actus«, findet sich das Wort in der Bühnensprache mit der schon im Lat. vorgebildeten Bed. »Aufzug eines Theaterstücks«. Seit dem 18. Jh. ist »Akt« auch als Fachwort der bildenden Kunst bezeugt. Es bezeichnet dort die Stellung des nackten Modells und die danach entworfene künstlerische Darstellung des nackten menschlichen Körpers (beachte auch die junge Zusammensetzung »Aktfoto«). – Seit dem 17. Jh. wird »Akt« gelegentlich auch im Sinne von »Vorgang; über Personen oder Vorgänge angefertigter Schriftsatz« gebraucht. Es handelt sich dabei wohl um eine junge Rückbildung aus dem bereits in der Kanzleisprache des 15./16. Jh.s üblichen gleichbedeutenden Fremdwort Akten, das auf lat. acta »das Verhandelte, die Ausführungen, der Vorgang«, dem substantivierten Neutr. Plur. des Part. Perf. von agere, beruht. Häufiger als die Singularform »Akt« begegnet der gleichfalls aus dem Plural rückgebildete Singular Akte. Das auf dieselbe Herkunft zurückgehende engl. act hat wie das deutsche »Akt« zunächst die Bedeutung »Handlung«. In seiner weiteren Bedeutung »Großveranstaltung (in der Popmusik), Bühnenauftritt einer Musikgruppe« wurde Act mit engl. Aussprache ins Deutsche übernommen.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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